Heilerziehungspfleger
Der Heilerziehungspfleger arbeitet mit körperlich oder geistig behinderten Menschen zusammen und unterstützt diese ambulant oder stationär. Sie unterstützen die ihnen anvertrauten Menschen bei der Bewältigung des Alltags, das Ziel soll die weitgehende Befähigung zum eigenen Handeln der Behinderten sein. Neben Tätigkeiten in Pflegeheimen, Reha-Kliniken und weiteren Betreuungseinrichtungen kommen für Heilerziehungspfleger auch Betreuungstätigkeiten in Förderschulen sowie Tätigkeiten beim Familienunterstützenden Dienst in Betracht. Letztendlich kombiniert die Heilerziehungspflege pflegerische und sozialpädagogische Aufgaben, so dass neben fundierten Kenntnissen in der Gesundheitslehre ein gutes Einfühlungsvermögen eine weitere Voraussetzung für die entsprechende Tätigkeit ist.
Für die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger
gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Regelung, da es sich nicht um einen dualen Ausbildungsberuf, sondern um eine schulische Ausbildung handelt und diese somit unter die Regelungshoheit der einzelnen Bundesländer fällt. Grundsätzlich beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre, wobei sich während der gesamten Ausbildung schulische Phasen und Praktika abwechseln. Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ist neben der Fachoberschulreife in fast allen Bundesländern eine abgeschlossene Berufsausbildung, die auf Antrag durch eine mehrjährige Berufstätigkeit ersetzt werden kann. Des Weiteren ist ein mindestens einjähriges Vorpraktikum im Bereich der Heilerziehungspflege erforderlich, worauf verzichtet werden kann, wenn die Berufsausbildung in einem Heilberuf erfolgt ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Berufstätigkeit als Ersatz für ein Vorpraktikum angsehen werden kann, trifft die Fachschule nach einer Einzelfallprüfung. Grundsätzlich lässt sich die Heilerziehungspfleger-Ausbildung in einen sogenannten Vollzeitschul-Modus und einen praxisintegrierten Modus aufteilen. Während Absolventen des praxisintegrierten Ausbildungsverfahrens ihre gesamte praktische Erfahrung an einer einzelnen Arbeitsstätte erwerben, nehmen Teilnehmer am Vollzeitschulmodell an unterschiedlichen Praktika teil, von denen eines in einer stationäre Einrichtung absolviert werden muss. Ergänzend besteht in vielen Bundesländern die Möglichkeit zu einer vierjährigen berufsbegleitenden Ausbildung, wenn der angehende Heilerziehungspfleger bereits ohne eine entsprechende Ausbildung als Hilfskraft in einem Bereich der Heilerziehungspflege arbeitet. In den meisten Bundesländern besteht die Möglichkeit, durch eine verkürzte Ausbildung den Abschluss als Heilerziehungspflegehelfer zu erwerben. Wer eine Vollausbildung zum Heilerziehungspfleger absolviert, kann an den meisten Fachschulen gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen. Erforderlich hierfür ist die Teilnahme an den eigentlichen Berufsschulunterricht ergänzenden Unterrichtsstunden in Englisch, Deutsch, Mathematik und teilweise Betriebswirtschaftslehre.
Da es sich bei der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger nicht um eine duale Lehre handelt, gibt es keine klar geregelten Vergütungsansprüche der Auszubildenden. Während eines einjährigen Praktikums ist die Zahlung eines Taschengeldes zwar üblich, aber nicht verbindlich vorgeschrieben. Einige Betriebe bieten auswärtigen Praktikanten ein Zimmer sowie Verpflegung an. Dieselben Bestimmungen gelten während der Praktikumsphasen bei einer Ausbildung im Vollzeitschulmodus. Bei einer praxisintegrierten Ausbildung ist hingegen die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung in Höhe von 500 bis 750 Euro im Monat oft üblich, mangels einer gesetzlichen Regelung können Einrichtungen diesen Betrag aber auch unterschreiten oder mit Sachleistungen wie der von ihnen gestellten Unterkunft und Verpflegung verrechnen.
Die schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger
ist sehr vielseitig und umfasst Unterrichtsstunden in Medizin, Krankenpflege, Heilpädagogik und Neurologie ebenso wie den Erwerb von Grundkenntnissen in Psychologie und Pädagogik. Des Weiteren erwerben angehende Heilerziehungspfleger während ihrer Ausbildung Kenntnisse in Logopädie, Psychomotorik und Gestalungserziehung. Eine Ausbildung in den Bereichen Musik, Kunst, Werken, Sport und Spielpädagogik vermittelt den Schülern die für die Betreuung ihrer Patienten erforderlichen Kenntnisse. Selbstverständlich bilden auch Berufskunde sowie das für die spätere Berufsausübung maßgebliche Recht Inhalte der Heilerziehungspfleger-Ausbildung. Einen sehr großen Teil nimmt im Rahmen der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger die Schulung zur Selbstreflexion sowie die Stärkung der Teamfähigkeit ein. Während des praktischen Teils der Ausbildung setzt der angehende Heilerziehungspfleger die schulischen Inhalte um und schult seine Fähigkeiten im Umgang mit den zu betreuenden Menschen. Hierbei erfährt er Unterstützung sowohl durch den Praktikumsbetrieb als auch durch die Schule. Die Lehrer der Fachschulen für Heilerziehungspflege besuchen regelmäßig die Praktikumsstellen ihrer Schüler und verschaffen sich einen Eindruck über die erbrachten Leistungen.